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AVES Solothurn unterstützt Stromabkommen für Versorgungssicherheit und fordert eine schlanke innerstaatliche Umsetzung

Medienmitteilung vom 3. November 2025

Die AVES Kanton Solothurn hat ihre Stellungnahme zum Vertragspaket «Bilaterale III» eingereicht und unterstützt das darin enthaltene Stromabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Aus Sicht der AVES ist das Abkommen ein zentraler Baustein für eine zuverlässige, sichere und wettbewerbsfähige Stromversorgung. Die Zustimmung ist verbunden mit der Erwartung, dass die Umsetzung in der Schweiz marktorientiert erfolgt und nicht durch zusätzliche Regulierungen belastet wird.

Die Schweiz ist vor allem im Winter auf Stromimporte angewiesen. Ohne vertragliche Grundlage drohen Einschränkungen im Stromhandel, geringere Netzstabilität und höhere Kosten für Unternehmen und Haushalte. Das Abkommen sichert den Zugang zum europäischen Strombinnenmarkt und schafft klare, verlässliche Regeln für Handel, Netzbetrieb und Stromflüsse.

Bedeutung des Stromabkommens für Versorgungssicherheit
Das Abkommen verbessert die Planungssicherheit, stärkt die Netzstabilität und sichert die Teilnahme der Schweiz an zentralen europäischen Strommarktmechanismen. Es garantiert Zugang zu Transportkapazitäten, Marktplattformen und Koordinierungsstellen im Netzbetrieb.

«Versorgungssicherheit entsteht nicht durch Abgrenzung, sondern durch Zusammenarbeit. Ohne das Stromabkommen steigt das Risiko von Engpässen und höheren Strompreisen, vor allem im Winter», sagt Werner Meier, Präsident der AVES Kanton Solothurn.

Nutzen für Bevölkerung und Wirtschaft im Kanton Solothurn
Von einer stabilen und wettbewerbsfähigen Stromversorgung profitieren nicht nur Energieversorger, sondern auch Industrie, Gewerbe und Haushalte. Ein verlässlicher Marktzugang senkt Kostenrisiken, erleichtert Investitionen in Produktion und Speicher und stärkt die regionale Wertschöpfung.

«Der Kanton Solothurn ist wirtschaftlich stark vernetzt. Unsere Unternehmen brauchen planbare Strompreise und eine sichere Versorgung, nicht Unsicherheit und Preissprünge», so Meier weiter.

Stromabkommen ist ohne Bilaterale III nicht umsetzbar
Die AVES Kanton Solothurn beschränkt ihre Stellungnahme auf den Strombereich, hält jedoch fest, dass das Stromabkommen nur im Rahmen des Gesamtpakets Bilaterale III realisiert werden kann. Erst der institutionelle Rahmen garantiert Rechtssicherheit, überwacht die Einhaltung der Regeln und ermöglicht eine geordnete Streitbeilegung.

Umsetzung in der Schweiz soll pragmatisch und ohne zusätzliche Regulierung erfolgen
Die AVES unterstützt die vollständige Öffnung des Schweizer Strommarkts, sofern sie schrittweise, digital und ohne zusätzliche nationale Vorschriften erfolgt. Mehr Regulierung, neue Berichtspflichten oder Sonderauflagen würden Kosten erhöhen und den Wettbewerb verzerren.

«Die Schweiz braucht funktionierende Märkte, nicht neue Hürden. Entscheidend ist, dass das Abkommen umgesetzt wird, ohne dass zusätzliche Bürokratie darübergestülpt wird», sagt Daniel Probst, Geschäftsführer der AVES Kanton Solothurn.

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